Die Erhöhung folgt der vom INSEE veröffentlichten Inflation ohne Tabak, allerdings mit einem Abschlag von 0,4 Punkten, um das finanzielle Gleichgewicht des Systems zu wahren. Bei einer geschätzten Inflation von rund 1 % dürfte die Aufwertung bei etwa +0,6 % bis +0,8 % liegen.
Konkret bedeutet dies, dass eine Zusatzrente von 1.300 Euro monatlich um etwa 8 bis 10 Euro bzw. um 95 bis 125 Euro pro Jahr aufgestockt wird. Die erste Erhöhung erfolgt am 3. November 2025. Diese Erhöhung kommt zu der bereits im Januar 2025 für die Grundrente geltenden Erhöhung (+2,2 %) hinzu.
Für das Jahr 2026 kursieren mehrere Szenarien. Unter der Regierung Bayrou war ein „Blank Year“-Projekt vorgesehen: keine Neubewertung der Grundrenten, um mehrere Milliarden Euro einzusparen.
Seit dem politischen Wandel wurde diese Idee nicht bestätigt, sondern bleibt Gegenstand von Debatten. Bleibt die derzeitige Inflationsindexierungsregel bestehen, könnte im Januar 2026 eine moderate Erhöhung um etwa 1,2 Prozent gelten, die sich auf die Februar-Zahlung auswirken würde.
Die endgültigen Entscheidungen werden im Herbst 2026 getroffen, wenn über den Haushalt und das Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung abgestimmt wird.
Konkretes Beispiel für Auswirkungen
Nehmen wir einen Rentner an, der 1.000 Euro Grundrente und 600 Euro Zusatzrente erhält, also 1.600 Euro pro Monat.
Januar 2025: +2,2 % auf die Grundrente = ca. +22 € monatlich bzw. 264 € im Jahr.
November 2025: +0,6 bis +0,8 % auf den Zuschlag = +3,60 bis 4,80 € pro Monat oder 43 bis 58 € pro Jahr.
Im Jahr 2025 verdient dieser Rentner also rund 310 bis 320 Euro mehr.
Im Jahr 2026 würde eine Erhöhung der Grundrente um 1,2 % rund 12 Euro mehr pro Monat oder 144 Euro pro Jahr bedeuten. Sollte es jedoch erneut zu einem „leeren Jahr“ kommen, würde diese Erhöhung verschwinden.
Punkte der Wachsamkeit
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